Beratung zum „Hepatitis-Screening“ wird mit € 4,56 extrabudgetär vergütet

Beratung zum „Hepatitis-Screening“ wird mit € 4,56 extrabudgetär vergütet

Das „Hepatitis-Screening“, die Untersuchung auf Hepatitis B und C, wird zum 01. Oktober 2021 in den EBM aufgenommen und ist damit Kassenleistung. Das Beratungsgespräch vor der Untersuchung rechnen Praxen mit den EBM-Ziffern 01734 oder 01744 ab. Die Ziffern werden mit 41 Punkten (€ 4,56) extrabudgetär vergütet.

Nach der entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben alle Versicherten ab 35 Jahren einmalig den Anspruch auf ein „Hepatitis-Screening“ im Zuge der Gesundheitsuntersuchung (GESU). Von der Praxis abgerechnet wird das Beratungsgespräch als Zuschlag zur EBM-Ziffer 01732 mit der EBM-Ziffer 01734 | 41 Punkte | € 4,56 

In dem Beratungsgespräch soll u. a. der Impfstatus abgeklärt, sowie über die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten dieser Erkrankungen informiert werden. Liegt die letzte GESU weniger als 3 Jahre zurück, kann Versicherten das Screening übergangsweise separat angeboten werden. Diese Regelung gilt für Patienten mit einer zwischen dem 13. Februar 2018 und dem 30. September 2021 durchgeführten GESU. In diesem Fall nutzt die Praxis für die Beratung die  EBM-Ziffer 01744 | 41 Punkte | € 4,56

Diese Ziffer ist befristet bis zum 31.12.2023. Dann gibt es nur noch Versicherte, die (wieder) den Anspruch auf eine GESU haben.
Beide Ziffern können auch genutzt werden, wenn nur auf Hepatitis B oder Hepatitis C untersucht wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn Versicherte nachweislich gegen Hepatitis B geimpft sind. 

Die Laboruntersuchungen – HBsAg, HCV-Ak und die bei einem positiven Nachweis durchgeführten Folgeuntersuchungen HBV-DNA bzw. HCV-RNA – belasten den Fallwert der Praxis nicht.

Hinweis: Zur ggf. notwendigen Bestimmung der HBV-DNA  bzw. HCV-RNA  benötigen wir ein separates EDTA-Blut.

 

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