Ab 01.10.2020 Labor nur noch mit dem neuen Muster 10 und 10A

  • Ab 01.10.2020 – Neue Muster 10 und 10A Laborauftragsscheine

21. September 2020

Ohne Übergangsregel führt die KBV zum 01.10.2020 das neue Muster 10 und 10 A ein. Ab diesem Datum müssen Sie Ihre Laboruntersuchungen mit den neuen Formularen überweisen/beauftragen.

Erhalten wir ein altes Formular, müssen wir die neuen Formulare ab dem o.g. Geltungsdatum bei Ihnen anfordern. Das bedeutet für beide Seiten einen zusätzlichen Aufwand und verlängerte Befundlaufzeiten.

Um das zu vermeiden, bestellen Sie bitte für Ihre Praxis rechtzeitig zum 01.10.2020 die neuen Formulare bei Ihrer KV. Einige KVen bieten den Service und liefern – unaufgefordert – die neuen Formulare termingerecht in die Praxis. Nutzen Sie Kombischeine von uns? Dann denken Sie bitte auch daran diese zeitnah anzufordern. So können Sie der Umstellung entspannt entgegensehen.

Wenn Sie star.net® Labor oder den Blankoformulardruck in Ihrer Praxis nutzen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Die neuen Formulare sind automatisch zum 01.10.2020 im Programm hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Arztinformationssystem zum 01.10.2020 auf die neueste Version updaten.

Die Scheine als solche bedeuten für Ihren Praxisablauf keine wesentlichen Änderungen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Die Neuerungen

Muster 10

  • Das Feld Kennziffer lautet jetzt Knappschaftskennziffer. Dieses ist nur relevant für Ärzte, die einen Vertrag mit der Knappschaft zur Behandlung haben.
  • Sie können die Schwangerschaftswoche angeben

Muster 10A

  • Das Feld Kennziffer lautet jetzt Knappschaftskennziffer. Dieses ist nur relevant für Ärzte, die einen Vertrag mit der Knappschaft zur Behandlung haben.
  • Sie können die Schwangerschaftswoche angeben
  • Diagnosenfeld wurde entfernt
  • Laboranalysen der Gesundheitsuntersuchung wurden in einem Block zusammengefasst
  • folgende Felder für klinisch wenig relevanten/seltene Untersuchungen in der LG wurden entfernt (sind aber weiterhin als Leistungen des EBM-Kapitel 32.2 anforderbar)
    • Differential-Blutbild
    • Fibrinogen
    • CK-MB
    • TSH nach TRH
    • Amylase im Urin
    • Schwangerschaftstest

     

     

Information der KV-Hessen diesbezüglich als Link


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