SARS-CoV-2-Antikörper

SARS-CoV-2-Antikörper nur bei Verdacht auf akute Infektion EBM-Leistung

28. Februar 2021

Bei COVID-19-typischer Symptomatik sollte nach Empfehlungen des RKI eine PCR-Diagnostik veranlasst werden. In bestimmten Fällen kann aber die Bestimmung von Gesamt- oder IgG-Antikörpern sinnvoll sein: bei milden Symptomen sowie zunächst nicht erfolgter PCR, dann negativer PCR und weiterhin bestehendem COVID-19-Verdacht. In diesen Ausnahmefällen auch als EBM-Leistung.

Hier wird dann die serielle Untersuchung empfohlen, um eine Serokonversion oder einen Titeranstieg festzustellen. Dazu werden zwei Blutproben im Abstand von 7 bis 14 Tagen untersucht. Die erste Blutentnahme sollte frühestens 7 Tage nach Symptombeginn erfolgen. In diesem Fall muss dann der positive indirekte Erregernachweis über den Antikörpertest wie der direkte Erregernachweis mittels PCR dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Nur unter diesen Voraussetzungen ist der Antikörpernachweis eine EBM (Kassen-) Leistung, wobei die Laboruntersuchung den Fallwert der Praxis mit jeweils 11,10 Euro belastet.

Keine EBM-Leistung sind

  • die Bestimmungen von IgA- oder IgM-Antikörpern
  • der Nachweis einer Immunität
  • die Bestimmung eines Impftiters.

In diesen Fällen ist die Antikörperuntersuchung als Privatleistung möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV.

Secured By miniOrange