Trinkwasseruntersuchung
Unser Labor ist auf der bundesweit gültigen „Liste der nach §15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen“ gelistet.
Wasser für den menschlichen Gebrauch muss den Kriterien der aktuellen Trinkwasserverordnung entsprechen. Die TrinkwV regelt die Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers, sowie die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Betreibers von Wasserversorgungsanlagen. Im gesetzlichen Sinne sind Hausinstallationen auch Wasserversorgungsanlagen. Somit ist jeder Betreiber einer Hausinstallation, aus der Trinkwasser an Verbraucher abgegeben wird, verantwortlich für die einwandfreie Qualität des Trinkwassers. Dies betrifft auch Mietshäuser ab zwei Parteien.
Folgende Parameter werden nach der Trinkwasserverordnung in unserem Labor untersucht:
- Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C
- Eschericha coli
- Coliforme Keime
- Pseudomonas aeruginosa
- Intestinale Enterokokken
- Clostridium perfringens (in Kooperation)
Wasseruntersuchung auf Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die sich gerne im Wasser ansiedeln. Da Legionellen auch hohe Temperaturen von bis zu 60°C tolerieren können, findet man sie häufig in Warmwasser-Zirkulationsleitungen. Durch das Einatmen von Wasseraerosolen gelangen Legionellen in die Atemwege und können so das sogenannte Pontiac-Fieber (grippaler Infekt) oder auch die Legionärskrankheit (schwere Lungenentzündung) auslösen. Besonders Säuglinge/Kleinkinder, ältere, chronisch-kranke und/oder immungeschwächte Personen können daran erkranken. Durch eine mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung im Labor können Legionellen nachgewiesen werden.
Gemäß der Trinkwasserverordnung muss in vermieteten Objekten ab zwei Mietparteien eine Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen durchgeführt werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- der Wassertank fasst mehr als 400 Liter Trinkewasser oder
- die internen Trinkwasserleitungen überschreiten ein Volumen von 3 Litern zwischen dem Wasserspeicher und der letzten Entnahmestelle.
Die kulturelle Anzucht von Legionellen im Labor nimmt aufgrund des langsamen Wachstums der Bakterien 10 Tage in Anspruch. Gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung müssen ab dem 09.01.2018 Trinkwasserlabore erhöhte Legionellenkonzentrationen im Wasser (>100KBE/100ml) an das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden.
Untersuchungen von Behandlungseinheiten in der zahnärztlichen Praxis
Untersuchung von Trinkbrunnen
Wasserprobenahme
Nach vorheriger Terminvereinbarung werden die Wasserproben von unseren geschulten und zertifizierten Wasserprobenehmern persönlich vor Ort entnommen und direkt in das Wasserlabor unter Beachtung der vorgeschriebenen Transportbedingungen zur Untersuchung gebracht.
Akkreditierungsurkunde Hygiene und Wasseruntersuchungen 2023
Ansprechpartner
Frau Dr. med.
Olga Keksel
Fachärztin für Mikrobiologie,
Virologie und Infektionsepidemiologie, Krankenhaushygiene
E-Mail : olga.keksel@ldm-labor.de
Frau
Manuela Nickel
Biologielaborantin, Zertifizierte Probennehmerin
E-Mail: hygiene@ldm-labor.de